Geschäftsbedingungen Dienstvertrag

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Vereinbarungen


Dienstleistungsvertrag 

Zwischen

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(Auftraggeber)

und

MAS EDV-Beratung Martin Schmidt

Magdeburger Straße 19
74889 Sinsheim

(Auftragnehmer)

 

wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen:

 § 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei 

- Fehleranalyse und -behebung

- Entwicklung individueller Programmierungen

- Erweiterung individueller Programmierungen

im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags für den gemeldeten Vorgang unter der Ticket-Nr. [item-172_value] unterstützen!


§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Fehleranalyse und Ermittlung der Fehlerursache

Durchführung von Programmierungsleistungen in der notwendigen Programmierungssprache

Dokumentation

 

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro Stunde eine Vergütung.


Dienstleistungssatz

Preis pro Std. zzgl. MwSt.

IT-Techniker

90,00 EUR

IT-Systemspezialist ("komplexe Netzwerkaufgabe")

120,00 EUR

IT-Helpdesk-Agent ("EMS-Agent" - Monitoring-Aufgaben)

75,00 EUR

IT-Applications-Integrator ("Programmierer")

120,00 EUR

IT-Consultant ("Berater")

120,00 EUR

Abrechnungseinheiten:

Fernwartung / Remote

Abrechnung erfolgt je Min. | mind. 30 Min.

Innendienst

Abrechnung erfolgt je Min. | mind. 20 Min.

Außendienst

Abrechnung erfolgt je Min. | mind. 60 Min.

Die Vergütung ist jeweils nach Rechnungsstellung fällig.

Der Auftraggeber hat ein Stundenkontingent in Form von [item-175_quantity] Std. zu einem Preis von [item-175_price] gebucht!

Das Kontingent wird vorab in Rechnung gestellt 

Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
eines Flugzeuges: Flugkosten der Business-Klasse,
des Pkw: 2 €  für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.


Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

 

§ 5 Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.


In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.


Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.


Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

§ 7 Schweigepflicht, Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.


Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.

 

§ 8 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag tritt mit der Aufnahme der Tätigkeit in Kraft läuft auf unbestimmte Zeit.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  

§ 9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

 

§ 10 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig  450,-- €  im Monat übersteigt.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.


Gerichtsstand ist Sinsheim.



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Abrechnungsmodalitäten


DienstleistungssatzPreis pro Std. zzgl. MwSt.
IT-Techniker90,00 EUR
IT-Systemspezialist ("komplexe Netzwerkaufgabe")120,00 EUR
IT-Helpdesk-Agent ("EMS-Agent" - Monitoring-Aufgaben)75,00 EUR
IT-Applications-Integrator ("Programmierer")120,00 EUR
IT-Consultant ("Berater")120,00 EUR

Abrechnungseinheiten:

Fernwartung / RemoteAbrechnung erfolgt je Min. | mind. 30 Min.
InnendienstAbrechnung erfolgt je Min. | mind. 20 Min.
AußendienstAbrechnung erfolgt je Min. | mind. 60 Min.



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Zusammenfassung der Kosten

Preis

Zusammenfassung

Beschreibung Information Menge Preis
Nachlass:
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