Die IBAN-Nutzung wird Pflicht !

Seit dem 1. Februar 2016 endet die Übergangsfrist beim neuen Sepa-Standard. Jetzt müssen auch Privatpersonen  für alle Überweisungen die IBAN mit ihren 22 Stellen verwenden.

Was bedeutet das für Sie als Privatperson ?

Überweisungen werden von den meisten Kreditinstituten nur noch ausgeführt, wenn bei der Überweisung im Inland die IBAN angegeben wurde!

Wie setzt sich die IBAN zusammen ?

Die IBAN ist 22-stellig und beginnt mit dem Länderkennzeichen. In Deutschland ‚DE‘, gefolgt von einer zweistelligen Prüfziffer. Dies sind die vier neuen Stellen, die Sie sich merken müssen.

Dem Länderkennzeichen und der Prüfziffer folgt jetzt die 8-stellige Bankleitzahl und zum Abschluß die Kontonummer im 10-stelligen Format.

Was ändert sich für Unternehmen & Organisationen ?

Unternehmen & Vereine mussten bereits umstellen. Daher ergeben sich zunächst keine Änderungen.

Zur Sicherheit sollten die Unternehmen die SEPA-Pflicht noch mal zum Anlass nehmen ihre Rechnungen überprüfen, ob diese die IBAN und BIC ausweisen.